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+++ Unter Berücksichtigung des brandneuen BMF-Schreibens zur Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO vom 30.06.2024 - Schnellere Versagung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung droht! - Handlungsbedarf bei den Mandanten in der bargeldintensiven Branche - Die digitalen Daten aus den Vorsystemen müssen zwingend nach der Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden +++


Achtung: Aktuelle Überprüfungen bei Kassennachschauen und Außenprüfungen decken auf, dass längst noch nicht alle Kassen in Deutschland den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fehlt die erforderliche TSE oder wird diese nicht richtig verwendet, fehlen die Organisationsunterlagen zur Kasse (wie z.B. die Verfahrensdokumentation) oder die digitalen Daten, ahndet das die Finanzverwaltung mit der Festsetzung von empfindlichen Bußgeldern!


Themenschwerpunkte: 

  • Ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung - Wir zeigen Ihnen detailliert die Inhalte der erforderlichen Meldungen
  • Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF-Vordrucke, sondern lediglich digital gemeldet werden - Hierfür steht das Programm "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung
  • Mit dem bereitgestellten Mandantenanschreiben können Sie jetzt schon Ihre Mandanten über die bevorstehende Meldepflicht informieren - Unternehmer sollten bis zur Freischaltung des Mitteilungssystems am 01.01.2025 eine Übersicht über alle in ihren Betriebsstätten eingesetzten Systeme ausarbeiten und die von der Finanzverwaltung geforderten Daten zusammenstellen
  • Ab 01.01.2023 wurden die Regelungen zur Beweiskraft der Buchführung erheblich verschärft!
  • Zudem ist die Festsetzung von Bußgeldern eingeführt worden, wenn die digitalen Daten nicht nach der Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können
  • In Vorbereitung auf anstehende Kassennachschauen/Außenprüfungen gilt es daher die Verfügbarkeit und Qualität der relevanten Daten sicherzustellen - Alle steuerrelevanten Systeme müssen auf die Abrufbarkeit über die "einheitliche digitale Schnittstelle" überprüft werden
  • Wie können die neuen Vorgaben in der Praxis erfüllt werden? – Worum sollten Mandanten sich jetzt zwingend kümmern?
  • Welche Prüfungsansätze verfolgt der Prüfende? - Rechte und Pflichten im Rahmen von Kassennachschauen und Außenprüfungen

Bereiten Sie die Kassennachschauen/Prüfungen im Rahmen von Außenprüfungen entsprechend bei Ihren Mandanten vor: Dazu erhalten Sie Checklisten zur Einführung und Überwachung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und erhalten ein Muster für die Erstellung der notwendigen Verfahrensdokumentation beim Einsatz von Kassensystemen!
Veranstaltungsart
Termine
295,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende

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