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Das mobile Arbeiten im Ausland ist im Arbeitsalltag insbesondere der sogenannten „High Potentials“ nicht mehr wegzudenken. Doch der „Benefit“ hat auch ungeahnte steuerliche Konsequenzen, die es zu beherrschen gilt.

Das Seminar gibt einen Überblick über die steuerlichen Probleme, die im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten stehen. So werden verschiedene Sachverhaltskonstellationen bei der mobilen Arbeit beleuchtet, auch im Hinblick auf das ausschließliche Arbeiten im Ausland.

 

Themenschwerpunkte

  • Grundsätzliches zum Mobilen Arbeiten im Ausland - Work life Balance durch remote working im Ausland - Fachkräftegewinnung durch Homeoffice im Ausland
     
  • Überblick über die verschiedenen Sachverhaltskonstellationen
     
  • Beschränkte Steuerpflicht mit Arbeitnehmereinkünften nach § 49 EStG
     
  • Begründen einer unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland
  • Wechsel der Steuerpflicht während des Kalenderjahres (§ 2 Abs. 7 Satz 3 EStG)
  • Wie verliert man die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?
  • Was gilt es zu beachten?
  • Verschiedene Fallkonstellationen
  • Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht nach dem AStG
  • Wegzugsbesteuerung
     
  • Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
    • 183-Tage-Regelung im Rahmen des Homeoffices
    • Homeofficetage von Grenzpendlern
       
  • Mobiles Arbeiten aus Sicht der Ertragsteuern
  • Begründung einer Betriebsstätte durch das Homeoffice im Ausland
  • Die Vertreterbetriebsstätte
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO
  • Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, § 138d AO

 

  • Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Arbeiten im Homeoffice im Ausland
  • Beschreibung der Grundzüge und weiterführende Materialien


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Veranstaltungsart
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Leonard Dorn (Dipl. Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen

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