In wirtschaftlich angespannten Zeiten geraten viele mittelständische Unternehmen unter Druck – die Eigenkapitaldecke wird dünner, Verluste häufen sich. Gerade jetzt rückt der steuerliche Verlustausgleich nach § 15a EStG bei der GmbH & Co. KG wieder verstärkt in den Fokus der Beratung. Eine komplexe und mit zahlreichen Fallstricken versehene Regelung: Unterschiedliche Kapitalkontenmodelle, gesellschaftsrechtliche Besonderheiten und unerwartete Veränderungen im Gesellschafterkreis sorgen immer wieder für Unsicherheiten und Beratungsbedarf.
Warum dieses Seminar?
Eine neue Personengesellschaft als Mandat, eine ungeplante Entnahme, ein ungeklärtes Kapitalkonto – schon steht die Frage im Raum: „Darf der Verlust verrechnet werden?“ – und das sorgt für Unsicherheiten, die im Zweifel bares Geld kosten können.
Unser Seminar setzt genau hier an und schafft Abhilfe: Sie lernen, wie Sie stets den Überblick behalten, typische Fehlerquellen frühzeitig erkennen und die Mandantschaft optimal beraten können. Praxisnahe Fallstudien und gezielte Handlungsempfehlungen geben Ihnen Klarheit und schärfen die Sinne für einen sicheren Umgang mit Verlustausgleich und Kapitalkonten.
Ihr Mehrwert:
Sie machen die Anwendung des § 15a EStG zur Routine. Sie lernen, zu verhindern, dass Probleme erst im Rahmen von Betriebsprüfungen, Jahresabschlüssen oder bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sichtbar werden. Werden Sie sattelfest und vermeiden Sie steuerliche Nachteile für Ihre Mandantschaft!
Für wen ist das Seminar geeignet?
Der Seminarbesuch eignet sich für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für alle Mitarbeitende, die in der Praxis tiefer in die Erstellung der Jahresabschlüsse einsteigen und steuerliche Risiken bei ihren PG-Mandaten proaktiv minimieren wollen.
Themenschwerpunkte:
Warum dieses Seminar?
Eine neue Personengesellschaft als Mandat, eine ungeplante Entnahme, ein ungeklärtes Kapitalkonto – schon steht die Frage im Raum: „Darf der Verlust verrechnet werden?“ – und das sorgt für Unsicherheiten, die im Zweifel bares Geld kosten können.
Unser Seminar setzt genau hier an und schafft Abhilfe: Sie lernen, wie Sie stets den Überblick behalten, typische Fehlerquellen frühzeitig erkennen und die Mandantschaft optimal beraten können. Praxisnahe Fallstudien und gezielte Handlungsempfehlungen geben Ihnen Klarheit und schärfen die Sinne für einen sicheren Umgang mit Verlustausgleich und Kapitalkonten.
Ihr Mehrwert:
Sie machen die Anwendung des § 15a EStG zur Routine. Sie lernen, zu verhindern, dass Probleme erst im Rahmen von Betriebsprüfungen, Jahresabschlüssen oder bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sichtbar werden. Werden Sie sattelfest und vermeiden Sie steuerliche Nachteile für Ihre Mandantschaft!
Für wen ist das Seminar geeignet?
Der Seminarbesuch eignet sich für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für alle Mitarbeitende, die in der Praxis tiefer in die Erstellung der Jahresabschlüsse einsteigen und steuerliche Risiken bei ihren PG-Mandaten proaktiv minimieren wollen.
Themenschwerpunkte:
- Zivilrechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung für den Verlustausgleich
- Das laufende Besteuerungsverfahren: Wo drückt in der Praxis besonders der Schuh?
- Kapitalkontenentwicklung mit kniffligen Problematiken bei Entnahmen und Einlagen
- Auswirkungen der Wahl der unterschiedlichen Kapitalkontenmodelle der PG
- Typische Anwendungsfälle von § 15a EStG bei gewerblichen Einkünften – Praxisfallstudien
Referent*in

Oliver Romswinkel-Wildfeuer
Ansprechpartner*in

Julia Bohrer
bohrer@ifu-institut.de
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit

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20.11.2025
09:30-12:00 Uhr
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10.03.2026
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06.07.2026
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18.11.2026
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