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+++ Live-Beantragung direkt im Seminar – Praxisbeispiele, Checkliste und viele nützliche Links und Informationen +++
Die Forschungszulage stellt ein zentrales steuerliches Förderinstrument zur Stärkung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland dar. Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz wurde ein eigenständiger gesetzlicher Rahmen geschaffen, der es Unternehmen ermöglicht, förderfähige FuE Aufwendungen durch eine steuerliche Zulage geltend zu machen – unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Gewinnsituation. Ziel ist es, die Innovationskraft des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Viele Unternehmen lassen die Vorteile der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ungenutzt und lassen bares Geld in Millionenhöhe liegen, da sie die Antragsprozesse als zu komplex und aufwendig empfinden. Wir überzeugen Sie vom Gegenteil!
Empfohlen für:
Dieses Seminar ist unverzichtbar für Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Mitarbeitende in Kanzleien, die sich umfassend mit der Beratung von innovativen Firmen beschäftigen und entsprechend Anträge auf Forschungszulage für ihre Mandanten stellen sowie die Betriebsprüfungen in dem Bereich begleiten.
Ihre Vorteile auf einem Blick:
Themenschwerpunkte:
Ihr Nutzen:
Erweitern Sie Ihr Beratungsportfolio und bieten Sie Ihren Mandanten mit dem Antrag auf Forschungszulage eine Möglichkeit an Fördermitteln bis in Millionenhöhe zu partizipieren und die Steuerlast zu senken bzw. Steuererstattungen zu generieren!