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+++ Von der korrekten Arbeitszeiterfassung über die Vergütungspflicht bis zur Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle – Sichere Vermeidung von SV-Beitragsnachforderungen!  +++


Arbeitgeber sind – aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes – verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten exakt zu erfassen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Landesämter für Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsichtsämter überwacht – Verstöße werden mit entsprechenden Bußgeldern belegt. 

Daneben wird im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft, ob die Vergütung (Arbeitsentgelt) und deren Verbeitragung ordnungsgemäß erfolgt sind. Verstöße führen nicht nur zur Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

In diesem Seminar vermittelt Ihnen unser HRM-Experte Raschid Bouabba kompakt und praxisnah die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung und -vergütung, um Schäden bzw. rechtliche Probleme sicher zu vermeiden. Zudem stellt er Ihnen interessante Gestaltungsmöglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle vor. 

Themenschwerpunkte 
  • Gesetzlicher Arbeitsschutz und Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeiterfassung 
    • Höchstzeiten, Pausen, Ruhezeiten und Bereitschaftszeiten 
    • Sonderfälle: Schichtarbeit, Wege- und Reisezeiten 
 
  • Arbeitsvertragliche Vergütungspflicht und Folgen für die Lohnabrechnung 
    • Arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden 
    • Fehlzeiten und Entgeltfortzahlung 
 
  • Rechtssichere Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle 
    • Sonstige flexible Arbeitszeiten und Wertguthabenmodelle 
    • Sonderfall: Arbeit auf Abruf, Kurzarbeit  
 

 

Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende