Online-Seminar mit ausführlichem Skript, Mandanteninformation u.v.a.m. 
 

Viele Mandanten haben noch nicht auf die E-Rechnung umgestellt, während Rundschreiben und Werbung von Software-Anbietern bereits vor gravierenden Konsequenzen warnen: Die Vorsteuer weg, 5.000 Euro Bußgeld, Buchführung verworfen. Es entsteht gerade unmittelbarer Klärungsbedarf: Was darf weiterhin gebucht werden und wann liegt tatsächlich ein sanktionierbarer Verstoß vor? In 60 enorm kurzweiligen Minuten prüfen wir, was nun stimmt bzw. ob die E-Rechnung ein zahnloser Tiger ist und wo das eigentliche Risiko liegt. 
  

Worum es in diesem Seminar geht 
Am 31. Dezember 2026 endet die allgemeine Übergangsfrist. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ab 2027 im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen, alle übrigen ab 2028. Viele Mandanten haben noch nicht umgestellt. 
 
In Rundschreiben, Software-Werbung und Fachbeiträgen kursieren dazu Drohungen, die meist unbelegt bleiben. Für Ihre Kanzlei ist das keine Randfrage: Träfe die verbreitete These vom Vorsteuerverlust zu, dürften Sie ab 2027 aus zahllosen PDF-Eingangsrechnungen Ihrer Mandanten keine Vorsteuer mehr buchen oder müssten sich fragen, ob Sie sich an einer Steuerhinterziehung beteiligen. 
 
Das Seminar prüft die behaupteten Folgen der Reihe nach am Gesetz, an den BMF-Schreiben vom 15.10.2024 sowie 15.10.2025 und an der Rechtsprechung und beantwortet, was jetzt wirklich zu tun ist. 
 

Wer sollte das Seminar besuchen? 
  • Steuerberater/innen sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht, die die Folgen von Formatverstößen rechtssicher einordnen und Mandanten fundiert beraten möchten 
  • Mitarbeitende in Steuerkanzleien, denen nach wie vor Papier- und PDF-Rechnungen vorgelegt werden 
  • Fach- und Führungskräfte im Rechnungswesen und in der Finanzbuchhaltung von Unternehmen, die Inhouse-Prozesse weiterentwickeln und auf Augenhöhe mit der Steuerberatung kommunizieren möchten 
 

Themenschwerpunkte / Agenda
Alle Fragen werden an einem durchgehenden Praxisfall gelöst! 
 
  1. Die Pflicht. Rechnungsbegriff, § 14 Abs. 2 UStG, Ausnahmen und die Übergangsfristen des § 27 Abs. 38 UStG 
  2. Die entscheidende Frage. Ist der Vorsteuerabzug auch aus einer Papierrechnung oder einfachen PDF Rechnung 2027 noch möglich ? 
  3. Das Bußgeld. Kann ein Verstoß gegen die E-Rechnungspflicht ein Bußgeld nach § 26a UStG auslösen? 
  4. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Maßstab der §§ 140 ff., 158 AO und des HGB, Rechtsprechung des FG Köln und des BFH zu Rechnungsmängeln und Schätzungsbefugnis
  5. Das Zivilrecht. Anspruch des Kunden auf die E-Rechnung, Konsequenzen bei Verstoß 
  6. Und zu guter Letzt – das Fazit. Prüfschema für Eingangs- und Ausgangsrechnungen und Formulierungen für das Mandantengespräch 
 

Lernziele und konkreter Nutzen 
  • Sie beantworten Mandantenfragen zu den Folgen eines Formatverstoßes rechtssicher und mit Fundstelle 
  • Sie wissen, wie Ihre Kanzlei PDF- und Papierrechnungen ab 2027 rechtssicher verbucht und dokumentiert 
  • Sie können die Bußgeldfrage einordnen, ohne zu dramatisieren und ohne zu verharmlosen 
  • Sie haben ein Argument für die Umstellung, das Mandanten überzeugt 


Ergänzende Unterlagen zum Seminar 
  • Skript mit allen Gesetzestexten, Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen im Wortlaut 
  • Foliensatz (PowerPoint) für den Einsatz im eigenen Mandantenabend 
  • Mandanteninformation in verständlicher Sprache zur Weitergabe an Mandanten, die noch nicht umgestellt haben 


Ihr Referent
Lukas Hendricks
, Steuerberater und Dozent für Steuerrecht, berät deutsche und internationale Mandanten in den Bereichen Unternehmensstrukturierung, Vermögensnachfolge und Umsatzsteuer. Als Dozent und Mitinitiator mehrtägiger Fachberater-Lehrgänge verbindet er die verfahrensrechtliche Systematik konsequent mit der Verhandlungspraxis gegenüber der Finanzverwaltung.
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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Online
über Microsoft Teams
05.11.2026
09:00-10:00 Uhr
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Online
über Microsoft Teams
25.11.2026
15:00-16:00 Uhr