§ 25 UStG gehört mit Sicherheit zu den schwierigsten Regelungen des Umsatzsteuerrechts. Seit der Ausweitung auf den B2B-Bereich zum 01.01.2020 sind deutlich mehr Unternehmen betroffen – oft ohne es zu wissen. Neue Herausforderungen ergeben sich nicht nur für klassische Reiseveranstalter, sondern auch für viele andere Unternehmer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Reiseleistungen erbringen.
Seit 2022 ist zudem die Gesamtmargenbesteuerung grundsätzlich entfallen, was zu weitreichenden Änderungen in der Buchhaltung, Systematik und Abrechnung führt. Nur wenige Ausnahmen werden von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Auch Unternehmen, die selbst keine Reiseleistungen erbringen, jedoch etwa für Dienstreisen oder Betriebsausflüge Leistungen einkaufen, sind betroffen – hier stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Vorsteuerabzug.
Im Seminar besprechen wir die Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Detail und zeigen anhand praxisnaher Beispielsfälle auf, wie Sie die Vorschriften korrekt anwenden und typische Fallstricke vermeiden können.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Themenschwerpunkte:
Seit 2022 ist zudem die Gesamtmargenbesteuerung grundsätzlich entfallen, was zu weitreichenden Änderungen in der Buchhaltung, Systematik und Abrechnung führt. Nur wenige Ausnahmen werden von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Auch Unternehmen, die selbst keine Reiseleistungen erbringen, jedoch etwa für Dienstreisen oder Betriebsausflüge Leistungen einkaufen, sind betroffen – hier stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Vorsteuerabzug.
Im Seminar besprechen wir die Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Detail und zeigen anhand praxisnaher Beispielsfälle auf, wie Sie die Vorschriften korrekt anwenden und typische Fallstricke vermeiden können.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klarheit über die Anwendung der Margenbesteuerung bei verschiedenen Konstellationen (B2B, B2C, Eigen- vs. Fremdleistungen)
- Sichere Abgrenzung, ob und wann § 25 UStG zur Anwendung kommt
- Konkrete Beispiele aus der Praxis zur Vermeidung typischer Fehler
- Hilfestellung bei der Anpassung Ihrer Buchungssysteme und internen Prozesse
- Praxistipps zur Beratung von Mandanten und zur rechtssicheren Umsetzung im Unternehmen
Themenschwerpunkte:
- Die Grundlagen: Funktionsweise und Zweck der Sonderregelung
- Die gesetzliche Regelung des § 25 UStG unter der Lupe
- Die Voraussetzungen – § 25 Abs. 1 UStG
- Steuerbefreiung – § 25 Abs. 2 UStG
- Margenbesteuerung – § 25 Abs. 3 UStG
- Kein Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen – § 25 Abs. 4 UStG
- Aufzeichnungspflichten – § 25 Abs. 5 UStG
- Die häufigsten Fragestellungen – Konkrete Antworten für die Praxis
- Verzicht auf die Anwendung der Sonderregelung?
- Vermittlungsleistungen vs. Auftritt im eigenen Namen
- Aktuelle Entwicklungen bei der Dienstleistungskommission
- Eigenleistungen vs. eingekaufte Reisevorleistungen
- Mögliche Steuerbefreiungen und Steuersatz
- Aufteilung von Pauschalpreisen
- Rechnungsstellung
- Vorsteuerabzug für Umsatzsteuer aus der Marge?
- Beispielsfälle mit praktikablen Lösungen
Referent*in
Stefan Crivellin (Dipl.-Betr.wirt (BA), Steuerberater)
Ansprechpartner*in
Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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27.03.2026
09:00-12:30 Uhr
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22.07.2026
09:00-12:30 Uhr
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23.11.2026
09:00-12:30 Uhr
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