Allgemeines
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Die siebenjährige Sperrfrist aufgrund von Einbringungsvorgängen in eine Kapitalgesellschaft nach §§ 20 ff. UmwStG und die Auswirkungen von Folgeumwandlungen vor dem Hintergrund einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung
Im Zusammenhang mit Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) unter dem gemeinen Wert ist die siebenjährige Sperrfrist aus § 22 Abs. 1 bzw. 2 UmwStG für die Beratungspraxis

Themenschwerpunkte:
- Einbringungsvorgänge nach dem UmwStG
- Sinn und Zweck des UmwStG
- Sperrfristregelungen aus § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG
- Auswirkungen einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung
- Unterschied zwischen Einbringungsgewinn I und II
- Systematik zwischen Veräußerungsgewinn und Einbringungsgewinn
- Nachweis zum 31.05. aus § 22 Abs. 3 UmwStG
- Folgeumwandlungen als Sperrfristverstoß
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Ansprechpartner*in

Marina Schmitz
schmitz@ifu-institut.de
0228 52000-33