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+++ Dringender Handlungsbedarf für Lehrende – Vorteilhafte Übergangsregelung für selbstständige Lehrtätigkeiten durch den Gesetzgeber am 14.02.2025 verabschiedet! +++
 

Das Bundessozialgericht hatte am 28. Juni 2022 in einem konkreten Fall bei einer Lehrerin an einer Musikschule eine abhängige Beschäftigung festgestellt („Herrenberg-Urteil“, Az. B 12 R 3/20 R).

Die Sozialversicherungsträger haben in der Folge ihre Beurteilungs-maßstäbe bei der Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften ab 1. Juli 2023 geändert, was für alle Auftraggeber zu hohen Risiken führte.

Der Gesetzgeber hat hierauf nun reagiert und am 14.02.205 eine Übergangsregelung geschaffen, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Der Sozialversicherungsexperte Raschid Bouabba zeigt Ihnen, welcher konkrete Handlungsbedarf jetzt besteht.

 

Themenschwerpunkte:

  • BSG: Das „Herrenberg-Urteil“ (Scheinselbstständigkeit von Lehrenden)
  • Gesetzgeber verabschiedet am 14.02.2025 eine Übergangsregelung für Selbstständigkeit bis 2026
  • Der konkrete Anwendungsbereich der Übergangsregelung
  • Die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen
  • Die tiefgreifenden Folgen für selbstständige Lehrkräfte und deren Auftraggeber – Dringender Handlungsbedarf
195,00
p.P. Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Starttermine & Details
Veranstaltungsort
Datum
Uhrzeit
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13.05.2025
14:00-15:00 Uhr
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Online
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27.05.2025
09:00-10:00 Uhr