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Die einkommensteuerlichen Regelungen zur Bilanzberichtigung und zur Bilanzänderung und die Bestandskraft von Steuerbescheiden beschränken und ergänzen sich auf häufig überraschende Weise. Obwohl Bescheide verfahrensrechtlich „offen“ sind, können Bilanzwahlrechte verbraucht sein; obwohl Bescheide nicht mehr änderbar sind, können Gewinnauswirkungen von Bilanzierungsfehlern noch nachgeholt werden. In dem Seminar werden die typischen Fallgruppen der Bilanzberichtigung und Bilanzänderung anhand von Beispielsfällen erläutert.
Themenschwerpunkte:
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Die komplett unterlassene Bilanzierung
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Fortgeführte Bilanzierung trotz unerkannter Betriebsaufgabe (Wegfall der Betriebsaufspaltung)
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Unterbliebene Entnahmebuchung
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Nicht erfolgte Aktivierung von Einlagen oder Herstellungskosten
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Zu Unrecht erfolgte Aktivierung von sofort abziehbaren Aufwendungen
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Zu hohe oder zu geringe Bildung von Rückstellungen
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AfA-Fehler
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Unterlassene Ausübung von Bilanzierungswahlrechten (Anschaffungskostenminderung, Sonder-AfA, Bildung steuerfreier Rücklagen)
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Referent*in
Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen