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Mit den aktuellen IFU Steuer-News bekommen Sie die notwendigen Informationen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Finden Sie topaktuelle Neuigkeiten über das Unternehmen IFU, unsere Veranstaltungen und zu aktuellen Angeboten.STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Schlussabrechnung Corona-Hilfen | 2. Fristverlängerung jetzt bis 31.08.2023
Update: NEU Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 31.08.2023 ! WICHTIG !
+++ Fristverlängerung bis 31.8.: Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens sind seit dem 21.06.2023 die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich +++
🔺 ACHTUNG Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 30.06.2023
🔺 Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.
🔺 Warum Sie die Fristverlängerung unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.
Wenn Ihnen dieses News-Format gefällt, informiert Sie unser Experte Lukas Hendricks in unseren monatlichen Steuer-News für Steuerberater*innen im Abo über alle wichtigen Neuerungen. Bleiben Sie auch in anderen Bereichen wie Umstrukturierung oder Gemeinnützigkeit immer up-to-date mit unseren Video Abos!
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+++ Fristverlängerung bis 31.8.: Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens sind seit dem 21.06.2023 die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich +++
🔺 ACHTUNG Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 30.06.2023
🔺 Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.
🔺 Warum Sie die Fristverlängerung unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.
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