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Von Pandemie und Flut doppelt betroffene Unternehmen können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus stellen

Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter coronabedingten Umsatzeinbrüchen gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können ab heute Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Antragstellung ist über prüfende Dritte auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Die doppelt betroffenen Unternehmen erhalten durch die Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus dringend benötigte Unterstützung zur Überbrückung von Umsatzeinbrüchen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Aufgrund beihilfe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben darf die Überbrückungshilfe III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen, nicht aber bei flutbedingten Umsatzeinbußen Fixkosten erstatten. Daher bemisst sich der Anteil der Fixkostenerstattung am coronabedingten Umsatzeinbruch vom Juni 2021 im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat. Sofern Unternehmen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus wie auch den Aufbauhilfefonds in Anspruch nehmen wollen, erfolgt eine ggf.notwendige Anrechnung im Aufbauhilfefonds.

Weitere Details zu Antragstellung und Modalitäten können den FAQ auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de entnommen werden.