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Ab dem 25.05.2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen in der EU die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beachten. Aus der DS-GVO ergeben sich tatsächlich weitreichende Konsequenzen für Unternehmen und ihre Arbeit.
Es handelt sich somit um Pflichten für alle Unternehmen. “Laut Pressemitteilung der Deutschen Datenschutzkonferenz" ist unter anderem geregelt, dass bei manchen Verstößen gegen die DSGVO bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden können, bei schwereren Verstößen sogar das Doppelte, also bis zu zwanzig Millionen Euro – oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
Inhaltsübersicht:
 
  • Welche Datenschutzrechtlichen Grundlagen sind relevant
  • Was es mit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf sich hat
  • Was die Grundsätze bei der Datenverarbeitung sind
  • Welche konkreten Verpflichtungen sich für Unternehmen in Bezug auf die DS-GVO ergeben.

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Ansprechpartner*in
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Marina Schmitz
schmitz@ifu-institut.de
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