Menü

Zum VZ 2023 hat sich die Anlage V in ihrer Struktur grundlegend verändert. Aus bislang 53 Zeilen wurden nunmehr 88 Zeilen. Zudem gibt es ab 2023 zwei weitere Anlagen, die im Zusammenhang mit Vermietungs- und Verpachtungseinkünften abgegeben werden müssen: Die Anlage V-Sonstige für Beteiligungseinkünfte und die Anlage V-FeWo, falls es sich um die (kurzfristige) Vermietung von Ferienwohnungen handelt.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Änderungen sich bei der Erklärungsabgabe ergeben haben und wie die Eintragungen vorzunehmen sind. Zudem blicken wir auf aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 

 

Themenschwerpunkte: 
 

  • Neue Anlage V-Sonstige und neue Anlage V-FeWo
  • Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht
  • Einnahmen und Umlagen
  • Voll- und teilentgeltliche Vermietung, § 21 Abs. 2 EStG
  • Besonderheiten bei Ferienwohnungen und möblierten Wohnungen
  • Umsatzsteuerpflichtige Vermietungen
  • Ermittlung der Anschaffungskosten und AfA-BMG
  • Fragen zur Gebäude-Abschreibung (AfA-Satz, Sonder-AfA etc.)
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Überschreitung der 15%-Grenze innerhalb von 3 Jahren
  • Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand / nachträgliche Herstellungskosten
  • Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Finanzierungskosten
  • Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre
  • Korrekte Abbildung und Erfassung von erhaltenen und gezahlten Umlagen
  • Einkünfte aus Anteilen an Grundstücksgemeinschaften
Veranstaltungsart
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
image
Angela Hauch (StBin, Dipl.-Finanzwirtin, Master of Arts in Taxation (M.A.))
image
Lars Rinkewitz (Dipl.-Kaufmann, Steuerberater)
Ansprechpartner*in
image
Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende

Alternative Artikel