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Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gewinnt ständig an Bedeutung – und zwar unabhängig von der derzeit diskutierten Frage der erneuten Verlängerung der Übergangsregelung im Zusammenhang mit § 2b UStG über den 31.12.2024 hinaus.

 

Die Fragestellungen sind im Regelfall spezieller Natur, mitunter auch komplex und betreffen meist eine Vielzahl juristischer Personen des öffentlichen Rechts. In diesem Zusammenhang steigt mit dem Beratungsbedarf der Gebietskörperschaften / Landes- und Bundesbehörden, Religionsgemeinschaften, Personal-, Real- und Verbandskörperschaften, Hochschulen, Feuerwehren etc. auch der Informationsbedarf der Berater.

 

Das Seminar beschäftigt sich – auch anhand praktischer Beispielsfälle - eingehend mit allen wichtigen Besonderheiten und Problemfällen rund um die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.  

 

 

Themenschwerpunkte:

 

  • Umsetzung des § 2b UStG – Die mögliche Verlängerung der Übergangsregelung über den 31.12.2024 hinaus
  • Fragen zum Vorsteuerabzug bzw. zur Vorsteueroptimierung
  • Elektronische Rechnungen
  • Fragen zum Steuersatz / zur Steuerbefreiung
  • Kostenteilungsgemeinschaften (§ 4 Nr. 29 UStG)
  • Leistungsbezüge aus dem (EU-)Ausland
  • Der Steuerausweis nach § 14c UStG
  • Rechnungsberichtigungen
  • Tax CMS
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Carsten Timm (Steuerberater, Rechtsanwalt, Dipl. Finanzwirt)
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Ferdinand Huschens
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater-Mitarbeitende

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