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Durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz die Nachfolge optimieren und Fallstricke vermeiden!


+++ Inkl. der Auswirkungen der zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen des GrEStG +++


 

Bei der Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge liegt der Schwerpunkt der Betrachtung oftmals auf der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach dem ErbStG (z.B. Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs und des Familienheims, Betriebsvermögensvergünstigungen, Freibeträge). In vielen Fällen ist die Ausrichtung der Nachfolge allein nach den Vorschriften des ErbStG deutlich zu kurz gegriffen. Hierdurch bleiben steuerliche Gestaltungspotenziale in anderen Bereichen ungenutzt, während die dort vorhandenen Stolpersteine übersehen werden.

Das Seminar zeigt anhand von ausgewählten Praxisfällen zu klassischen Querschnittsthemen, wie Unternehmens- und Vermögensnachfolgen durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz optimiert und typische Fallstricke vermieden werden können. „Über den Tellerrand gucken“ ist ausdrücklich erwünscht!


 

Themenschwerpunkte: 
 

  • Maßnahmen zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltungskonstellation bei Schenkung und Erbfall (neue Gestaltungsoption „Zuwendungspflegschaft“ nach § 1811 BGB bei Minderjährigen durch die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts)
  • Auswirkungen der zum 1.1.2023 erhöhten Grundbesitzwerte nach §§ 151 ff. BewG: Kann man aus der Not eine Tugend machen?
  • Steuervorteile und Fallstricke bei der mittelbaren Grundstücksschenkung (erhöhte „Eigentorgefahr“ durch BFH v. 24.8.2022, II R 14/20)
  • Spannungsfeld Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (unentgeltliche Übertragung <> Veräußerungsvorgang, Schenkungsteuer durch disquotale Einlage <> Versteuerung von stillen Reserven)
  • Klassische Fallstricke bei der GrESt bei der schenkweisen Übertragung von Immobilien und Anteilen an Immobiliengesellschaften
  • Auswirkungen der zum 1.1.2024 in Kraft tretenden Änderungen des GrEStG
  • Ertragsteuerliche Risiken beim Güterstandswechsel („Güterstandsschaukel“) durch Übertragung von steuerverstricktem Vermögen (Abhilfe durch gegenstandsbezogenen Zugewinnausgleich)
  • Nachfolge in der Freiberuflersozietät – Risiko der gewerblichen Infizierung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
  • Steuerrisiken durch zinslose und niedrig verzinsliche Darlehen
  • Gestaltungsoption „Schenkung einer Immobilie zur Reduzierung eines Spekulationsgewinns nach § 23 EStG“

Termine

315,00 € 283,50
pro Person
Zzgl. USt.

Referent*in

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Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)

Ansprechpartner*in

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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13

Zielgruppe

Steuerberater*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen