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Häufig wird die Sorge, ob ein Fall des § 42 AO vorliegt, „nach Gefühl“ abgewogen. Der BFH vermeidet es zusätzlich, absolute Eckpfeiler in der Rechtsprechung festzulegen. Gleichwohl lässt sich eine nachvollziehbare Richtschnur ausmachen, wann eine Gestaltung missbräuchlich ist und wann nicht. Anhand ausgewählter Fälle aus der BFH-Rechtsprechung wird diese Richtschnur herausgearbeitet.

 

Themenschwerpunkte

  • AllgemeineVoraussetzungen und Rettungsanker 
  • Abgrenzung Gestaltungsmissbrauch vs. Gesamtplanrechtsprechung
  • Ausgewählte Einzelfälle aus der Rechtsprechung, u.a.
    • Anteilsrotation bei § 17 EStG
    • Kettenübertragungen in Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer
    • Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen Familienangehörigen sowie zwischen GmbH und Gesellschafter
    • Gezielte Verlustrealisation
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Rechtsanwälte