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+++ Gestaltungslösungen unter besonderer Berücksichtigung des MoPeG, des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, des Wachstumschancengesetzes und des JStG 2024 +++



In unserem „Gestaltungsklassiker“ zeigt Ihnen Steuerberater Dennis Naumann auch in diesem Herbst wieder die notwendigen steuerlichen Überlegungen und Maßnahmen zum Jahresende beim Mandanten dezidiert auf. Unser Referent beleuchtet dabei selbstverständlich auch das bilanzsteuerliche Gestaltungspotenzial in Personenunternehmen und Kapital gesellschaften mit Blick auf den Jahresabschluss 2024 und erörtert zudem Gestaltungen rund um Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer und sonstigen Steuerarten.


Themenschwerpunkte:
 
  • Notwendige Überlegungen und Gestaltungsmaßnahmen zum Jahresende
  • Die aktuelle BFH-Rechtsprechung und die Schreiben der Finanzverwaltung aus Gestaltungssicht
  • Erfahrungen mit bisheriger Gesetzgebung, insbesondere dem MoPeG, dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz
  • Personenunternehmen: Notwendige Steuergestaltungen 2024/2025
  • Kapitalgesellschaften: Handlungsbedarf für Gesellschaft und Gesellschafter
  • Bilanzsteuerliches Gestaltungspotenzial mit Blick auf den Jahresabschluss 2024
  • Gestaltungen rund um die Einkommensteuer
  • Steueroptimierung in der Erbschaftsteuer, der Umsatz steuer und sonstigen Steuerarten
  • Ausblick auf Gesetzgebungsvorhaben, insbesondere auf das JStG 2024
Termine
355,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Dennis Naumann (Steuerberater, Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende