Menü
+++ Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch Zustimmung des Bundesrats für den 15.12.2023 geplant! – Einschneidende Neuerungen treten kurzfristig in Kraft – Umfassende Gestaltungsoptionen, über die alle Mandanten zeitnah informiert werden müssen +++
Das Steuergesetz des Jahres wird in wenigen Tagen verabschiedet. Nachdem der Bundesrat das Gesetz zunächst an den Vermittlungsausschuss zurückverwiesen hat, ist die endgültige Verabschiedung nunmehr für den 13.12.2023 (Bundestag) bzw. 15.12.2023 (Bundesrat) vorgesehen.
Um Sie und Ihre Mandanten optimal informiert zu halten, haben wir unsere Seminarplanung entsprechend darauf abgestimmt und werden noch vor Weihnachten ein Online-Seminar anbieten und ein Video-Seminar veröffentlichen, in welchem die endgültig verabschiedete Gesetzesfassung umfassend aufbereitet und dargestellt wird.
Die zu erwartenden Änderungen sind tiefgreifend, zum Teil revolutionär und betreffen Mandanten aller Branchen und Größenklassen. Das Gesetz betrifft diverse Steuerarten und bietet Ihnen in der Beratung Ihrer Mandanten attraktive Gestaltungsoptionen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und gehen Sie nach der Verabschiedung des Gesetzes aktiv mit den guten Nachrichten auf Ihre Mandanten zu, um Handlungsoptionen zu besprechen und die Steuerbelastung zu optimieren.
Unser Referent, Stefan Hoffmann, bereitet das - in der Entwurfsfassung 249 Seiten umfassende und mehr als 50 steuerliche Einzelmaßnahmen enthaltende - Gesetz unmittelbar nach Verabschiedung für Sie auf und gibt Ihnen komprimiert alle wesentlichen Informationen an die Hand, die Sie jetzt für die optimale Beratung Ihrer Mandanten benötigen.
Ziele sind die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern, Investitionsanreize zu schaffen, die elektronische Rechnung einzuführen, das Steuersystem zu vereinfachen, unerwünschte Steuergestaltungen zu vermeiden und Bürokratie abzubauen.
Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Revolutionäre Einführung einer 50%-igen "Superabschreibung" für Investitionskosten ab 01.01.2024
- Einführung einer neuen degressiven AfA für Wohngebäude
- Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Änderung bei weiteren Abschreibungen (GWG-Grenze, Sammelposten)
- Verpflichtung zur Erstellung von eRechnungen ab 01.01.2025
- Umfassende Änderungen beim Verlustrück- und vortrag
- Anhebung von Beträgen bei den Aufwendungen für Geschenke, Freibetrag für Betriebsveranstaltungen, Verpflegungspauschalen
- Neue 15 %-ige Investitionsprämie zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz
- Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
- Reform der Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG und § 1a KStG
- Änderungen bei der Zinsschranke, Einführung einer Zinshöhenschranke
- Alle sonstigen Änderungen aus allen Steuerbereichen systematisch im weiteren Überblick
Termin im Kalender speichern
Weiterempfehlen
Referent*in

Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in

Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen