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+++ Mit Zustimmung des Bundesrats ist das Wachstumschancengesetz nun endgültig verabschiedet!

Wir informieren Sie jetzt über alle wichtigen Neuerungen! +++



Revolutionäre Reform „eRechnungen 2025“:

Notwendige Umstellungsmaßnahmen bereits jetzt erforderlich, denn es verbleiben nur noch wenige Monate für Ihre Mandanten bis zur verpflichtenden Einführung der eRechnung!

Nachdem unlängst eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt wurde und der Bundestag die Lösung bereits am 23.02.2024 verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz endgültig zugestimmt.


Alle Unternehmen werden betroffen sein – ob Kleinstbetriebe oder Großbetriebe! Das bedeutet unwiderruflich den Abschied vom Papier. Abrechnungsdokumente müssen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können. Zugleich ist eine automatisierte digitale Verarbeitung sicherzustellen.

 

Mit dem Reformvorschlag der Europäischen Kommission soll das geltende Mehrwertsteuersystem modernisiert und der Mehrwertsteuerbetrug in der EU weiter eingedämmt werden. Kern ist die Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem), basierend auf einer elektronischen Rechnungsstellung in nahezu Echtzeit für grenzüberschreitende Umsätze.

 

Das Wachstumschancengesetz sieht insbesondere die folgenden konkreten Maßnahmen vor: 

 

  • die verpflichtende eRechnung auf inländische B2B-Umsätze,
  • eine neue Definition der eRechnung angelehnt an den ViDA-Rechtsetzungsvorschlag und basierend auf der Norm CEN 16931,
  • die Zusammenfassung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die nicht die Anforderungen an die neue eRechnung erfüllt, unter dem neuen Begriff „sonstige Rechnung“,
  • die Streichung des Vorrangs der Papierrechnung,
  • die Neustrukturierung der Rechnungsausstellungsverpflichtung, um zukünftig B2B-Rechnungen schreiben zu können, und
  • Aussagen zur Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit des Inhalts und ihrer Lesbarkeit.

 

Jetzt gilt es frühzeitig die Mandantschaft über die neue verpflichtende Erstellung von eRechnungen ab 2025 zu informieren. Vor allem für viele kleine und mittlere Unternehmen und deren Steuerberater sind die Änderungen mit einer tiefgreifenden Umstellung verbunden. Denn häufig sind die Prozesse noch weitgehend papierbasiert. Hier bedarf es neben der Auswahl von technischen Komponenten auch unternehmensinternen Anpassungen.

 

Der frühzeitige Einsatz von eRechnungen bei den Mandanten bietet auch den Steuerberaterkanzleien Vorteile und Optimierungspotenzial im Rahmen der automatisierten Finanzbuchhaltung.

 

Im Rahmen dieses Praxisseminars erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die geplanten steuerlichen Änderungen. Damit bieten wir Ihnen in kompakter Form ein optimales Wissens-Update für die Beratung Ihrer Mandanten.

 

Veranstaltungsart
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen