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Die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist ein „Klassiker“ der Vermögensnachfolgegestaltung. Gestiegene Immobilienpreise, geänderte Bewertungsregeln für Grundstücke und volatile Depotwerte tragen dabei oftmals zu zeitnahen Übertragungsüberlegungen bei. Vor diesem Hintergrund geht das Seminar auf steuerliche und zivilrechtliche Fragen der vorweggenommenen Erbfolge ein.



Themenschwerpunkte: 
 

  • Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer und Anerkennung von Verkehrswertgutachten
  • Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragung von Immobilien (gemischte Schenkung) in der steuerlichen Gesamtschau
  • Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt sowie von Kapitalvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt in der steuerlichen Gesamtschau
  • Leistungsauflagen wie Rentenvereinbarungen und Pflegeverpflichtungen in der steuerlichen Gesamtschau
  • Lebzeitige Güterstandsregelungen
  • Vor- und Nachteile von Familiengesellschaften
  • Einzelfragen zur Übertragung weiteren Vermögens (Rentenversicherungen, Depots, Kunstgegenstände)
  • Zivilrechtliche Vorbehalte (Widerruf- und Rücktrittsrechte, Einbeziehung von Pflichtteilsansprüchen)
  • Abgrenzungsfragen bei der Übertragung des Familienheims im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Termine

315,00
pro Person
Zzgl. USt.

Referent*in

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Prof. Dr. Gerd Brüggemann (Langjähriger Dozent a.d. Hochschule der Finanzen NRW)

Ansprechpartner*in

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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45

Veranstaltungsort

Zielgruppe

Steuerberater*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen