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+++ Nach dem Grundlagenseminar "Die Sperrfrist nach § 22 UmwStG: Regelungsinhalt und Folgeumwandlungen als Steuerfalle" folgt das Intensivseminar zur Auseinandersetzung mit speziellen Einzelfragen und der aktuellen Rechtsprechung +++
In der Umstrukturierungspraxis verlangen die Sperrfristregelungen aus § 22 UmwStG erhöhte Aufmerksamkeit. Für einen möglichst sicheren Umgang zugleich mit den komplexen Facetten dieser umwandlungssteuerlichen Vorschrift, widmet sich das Intensivseminar zu § 22 UmwStG ausgewählten Fragestellungen mit besonderer Praxisrelevanz.
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In der Umstrukturierungspraxis verlangen die Sperrfristregelungen aus § 22 UmwStG erhöhte Aufmerksamkeit. Für einen möglichst sicheren Umgang zugleich mit den komplexen Facetten dieser umwandlungssteuerlichen Vorschrift, widmet sich das Intensivseminar zu § 22 UmwStG ausgewählten Fragestellungen mit besonderer Praxisrelevanz.
Themenschwerpunkte
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- Verdoppelung stiller Reserven zur Sicherstellung einer Einmalbesteuerung
- Verhältnis zwischen Grundtatbestand und den Ersatztatbeständen
- Aufteilung erhaltener Anteile in besonderen Fällen
- Besonderheiten bei einer Personengesellschaft als Einbringender
- Weitereinbringungen nach §§ 20, 21 UmwStG zum Buchwert
- Zusammentreffen von EGI und EGII
- Sperrfristbeendigung nach § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG
- Mitverstrickung von Anteilen nach § 22 Abs. 7 UmwStG
- Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 UmwStG
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Referent*in
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Marcel Jordan (Steuerberater)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater-Mitarbeitende
Rechtsanwälte
Steuerberater-Mitarbeitende
Rechtsanwälte