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Vor dem Hintergrund einer einfachen und kostengünstigen Übertragung privater Immobilien, aber auch von Wertpapierdepots und weiterem Vermögen auf die nächste Generation gibt Ihnen das Seminar eine wertvolle Hilfestellung bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Mandanten sowie bei der praktischen Umsetzung der Fälle, sodass unnötige Praxisprobleme und Fehler bereits bei der Gestaltung vermieden werden.


Themenschwerpunkte: 
 
  • Zivilrechtliche Motivation und Ausgangslage
  • Abgrenzung zur originären Gewerblichkeit: Betriebsaufspaltung, gewerblicher Grundstückshandel, Verklammerungsrechtsprechung
  • Abgrenzung zu Sonderfällen der Gewerblichkeit: Prägung, Abfärbung, Infektion, mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, Zebragesellschaft unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage bei PV-Anlagen nach dem JStG 2022
  • Steuerliche Überschussermittlung (§§ 8, 9, 11 EStG) trotz handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflicht
  • Leistungen zwischen dem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Dienstleistungen, Vermietung, Darlehen)
  • Quotenbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO: Verkäufe und Übertragungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, Übertragung der Gesellschaftsanteile an Kinder, Anteilsverkäufe, Grundstücksverkäufe durch die Gesellschaft
  • Technische Umsetzung der AfA nach Anteilserwerb



 
Veranstaltungsart
Termine
355,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Dennis Naumann (Steuerberater, Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende

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