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Durch § 8c KStG kommt es zu einer Durchbrechung des Trennungsprinzips bei Kapitalgesellschaften, indem für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft nicht mehr nur die Ebene der Gesellschaft betrachtet wird, sondern auch Veränderungen auf Ebene der Anteilseigner einen maßgeblichen Einfluss auf die KapG-Besteuerung haben können.

Das Seminar gibt Einblicke über die Möglichkeit der Verlustnutzung bzw. Vermeidung der Verlustkürzung im Rahmen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und der damit einhergehenden Gefahr eines vollständigen Verlustuntergangs. 

 

Anhand von praxisnahen Fallbeispielen wird dabei erläutert, welche Möglichkeiten bestehen, einer Verlustkürzung zu entgehen. Zudem werden brandaktuelle Gerichtsverfahren erläutert und Praxishinweise gegeben, wie mit Fällen eines eventuellen Verlustuntergangs umgegangen werden soll.

 

 

Themenschwerpunkte:

 

  • Grundlagen des § 8c KStG und der körperschaftsteuerlichen Verluste
  • Was versteht man unter einer schädlichen Anteilsübertragung? – Fallstricke und Praxisbeispiele
  • Die Behandlung von Verlusten – Verlustsicherung
  • In welchen Fällen kommt es zur Anwendung der sog. "Konzernklausel"?
  • Die Stille-Reserven-Klausel als zweite Verschonungsregelung nach § 8c Abs. 1 S. 6 - 8 KStG: Regelungsinhalt – Anwendung – Praxisbeispiele
  • Sanierungsklausel: Was beinhaltet diese Verschonungsregelung und wann kommt sie zur Anwendung?
  • Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8 d KStG): Was gilt konkret als fortführungsgebundener Verlustvortrag? – Unter welchen Voraussetzungen ist § 8d KStG wie anwendbar?
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Carsten Schmitt (Master of Laws L.L.M, Dipl-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen