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+++ EuGH-Rechtsprechung bestätigt Widerrufsmöglichkeit – Ganz erhebliche Auswirkungen für alle Beteiligten – Maßnahmen zur Risikovermeidung +++

 

Der EuGH ent­schied mit Ur­teil vom 16.11.2023 (Rs. C-422/22), dass der Wi­der­ruf ei­ner A1-Be­schei­ni­gung auch ohne vor­he­ri­ges Dia­log- und Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren zulässig ist. Dies hat im Einzelfall erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen.

Der Sozialversicherungsexperte Raschid Bouabba informiert Sie über die verheerenden Auswirkungen für die Mandanten und die Haftungsrisiken für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

 

Themenschwerpunkte:
 

  • Wichtige Voraussetzungen bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen
  • Anforderung an die vollständige und zutreffende Sachverhaltsschilderung
  • Anzeigepflichten bei Änderungen während der Laufzeit der A1-Bescheinigung
  • Widerrufsfälle (auch rückwirkend) einer bereits erteilten A1-Bescheinigung
  • Rechtsfolgen und Haftungsfragen
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende