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Seit Jahren steigende Immobilienpreise – bei gleich gebliebenen Freibeträgen – und die zum 1.1.2023 erheblich gestiegenen Grundbesitzwerte infolge der Änderungen bei der Grundbesitzbewertung durch das JStG 2022 führen dazu, dass beim Übergang von werthaltigen Immobilien auf die nachfolgende Generation hohe Steuerbelastungen anfallen. Insbesondere im Erbfall kann die Erbschaftsteuer bei fehlender Nachfolgeplanung im Vorfeld oftmals nur durch einen Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögenswerten beglichen werden.

Vor diesem Hintergrund werden Ihnen im Seminar verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien dargestellt. Darüber hinaus soll dem mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge konfrontierten Berater ein Problembewusstsein für typische (steuerliche) Fallstricke vermittelt werden.


Themenschwerpunkte:

  • Umgang mit den zum 1.1.2023 erhöhten Grundbesitzwerten nach §§ 151 ff. BewG bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbfall
  • Verschiedene Gestaltungsansätze zur begünstigten Übertragung von Mietobjekten als an sich „schädlichem Verwaltungsvermögen“ i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG
  • Chancen und Risiken bei der steuerfreien Übertragung des Familienheims
  • Kettenschenkung, mittelbare Grundstücksschenkung, gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich oder Familiengesellschaft als taugliche Handlungsoptionen?
  • Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft (BFH v. 26.9.2023, IX R 13/22 entgegen BMF v. 14.3.2006, BStBl. I 2006, 253)
  • Vermeidung von Fallstricken bei der Ertragsteuer und der Grunderwerbsteuer
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen

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